Allgemeine



Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich

 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Auftragnehmerin, Anki Bargenda, gelten für firmeninterne Trainings, Workshops, Coachings, Beratungen, Prozessbegleitungen und Moderationen, also für jede Art von Qualifizierungsmaßnahmen (im Folgenden kurz "Veranstaltungen" genannt), die auf Wunsch des Kunden (Auftraggeber) in dessen Firmenräumen oder in einem Tagungshotel durchgeführt werden. Finden Veranstaltungen außerhalb der Räumlichkeiten des Kunden (Auftraggebers) statt, gelten bei Beauftragung Dritter (z.B. Vermieter von Veranstaltungsräumen, Veranstaltungsdienstleister, Hotels) die Konditionen und AGB des jeweiligen Leistungserbringers.

2. Vereinbarungen, Vertrag, Stornierung, Terminverschiebung bzw. Änderung des Leistungsumfangs

2.1 Mündliche Vereinbarungen werden von der Auftragnehmerin in einer Auftragsbestätigung zusammengefasst. Ebenso auch bei Vereinbarung von Veranstaltungsmaßnahmen ist jeweils ein Einzeldienstvertrag seitens der Auftragnehmerin dem Kunden (Auftraggeber) schriftlich vorzulegen. Widerspricht der Kunden (Auftraggeber) nicht innerhalb von drei Werktagen, kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande.

2.2 Stornierungen und Änderungen jeglicher Art bedürfen der Schriftform.

2.3 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges beantragen. Inhalt und Ablauf einer Veranstaltung ebenso wie der Einsatz der Trainer/Moderatoren/Berater/ Coaches können unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung von der Auftragnehmerin verändert werden (vgl. Ziffer 4.2). Dies berechtigt den Kunden (Auftraggeber) weder zu Vertragsrücktritt noch zu einer Kostenminderung.

2.4 Halb- und ganztägige Veranstaltungen können bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei storniert oder verschoben werden. Falls Veranstaltungen
• später als sechs Wochen vor Beginn storniert oder verschoben werden, berechnet die Auftragnehmerin 40%,
• später als drei Wochen vor Beginn storniert oder verschoben werden, berechnet die Auftragnehmerin 60%,
• später als eine Woche vor Beginn storniert oder verschoben werden, berechnet die Auftragnehmerin 85 % des vereinbarten Honorars.

2.5 Beratungs-/Coaching-Stunden können bis 5 Werktage vor Beginn kostenfrei storniert oder verschoben werden. Falls Beratungs-/Coaching-Stunden
• innerhalb von fünf bis zwei Werktagen vor Beginn storniert oder verschoben werden, berechnet die Auftragnehmerin 50%,
• innerhalb von 48 bis 24 Stunden vor Beginn storniert oder verschoben werden, berechnet die Auftragnehmerin 75%,
• innerhalb von 24 Stunden vor Beginn storniert oder verschoben werden, berechnet die Auftragnehmerin 100% des vereinbarten    Honorars.

2.6 In allen unter Ziffer 2.4 und 2.5 genannten Fällen trägt der Kunden (Auftraggeber) die eventuell anfallenden Stornierungskosten für Verkehrsmittel und/oder Unterkunft auf Nachweis.

3. Annullierung durch die Auftragnehmerin

Bei Ausfall der Veranstaltung wegen Krankheit der Auftragnehmerin, höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse vereinbaren die Parteien einen anderen Termin und/oder Veranstaltungsort und/oder passenden Trainer-/Moderator-/Berater-/Coach-Ersatz. Sollte die Auftragnehmerin keinen geeigneten Ersatz anbieten können, werden bereits bezahlte Entgelte für nichteinhaltbare bereits vereinbarte bzw. gebuchte Leistungen zurückerstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

4. Leistungen, Preise, Zahlungsbedingungen

 4.1 Alle Preise und Leistungen der Auftragnehmerin werden einzelvertraglich vereinbart. Die Einzelverträge weisen aus, u.a.; den jeweiligen Tages- bzw. Stundensatz für den Einsatz als Trainer/Berater/Moderator/Coach sowie eventuelle Zusatzkosten, wie vereinbarte Konzeptionsarbeit, Materialkosten und zusätzliche Unterstützung durch Trainer/Berater/Moderatoren/Coaches oder virtuelle Producer. Bei Veranstaltungen außerhalb der Räumlichkeiten des Kunden (Auftraggebers) bzw. außerhalb von Hamburg können Spesen, Verpflegungs-, Anfahrts- und Übernachtungskosten sowie Raum- und Materialbuchungskosten entstehen und vom Kunden (Auftraggeber) zu übernehmen sind.

4.2 Der Veranstaltungspreis gilt für die einzelvertraglich festgelegte Teilnehmerzahl. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl bedeutet für den Trainer/Berater/Moderator/Coach einen Mehraufwand, um die Veranstaltungsqualität aufrecht zu erhalten. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, für entsprechenden Mehraufwand den Satz für konzeptionelle Arbeit zu berechnen. Zudem behält die Auftragnehmerin sich das Recht vor -nach Absprache mit dem Kunden (Auftraggeber)-, weitere geeignete Trainer/Berater/Moderatoren/Coaches sowie virtuelle Producer aus dem Netzwerk der Auftragnehmerin einzubinden (vgl. Ziffer 2.3). Die Kosten hierfür sind vom Kunden (Auftraggeber) ebenso zu übernehmen.

4.3 Alle Leistungen der Auftragnehmerin werden dem Kunden (Auftraggeber) in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen und nach Zugang der Rechnung sofort zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat ohne Abzüge inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu erfolgen.

4.4 Einwendungen gegen Rechnungen sind umgehend nach deren Zugang schriftlich bei der Auftragnehmerin geltend zu machen. Die Einwendungen müssen innerhalb von 28 Kalendertagen ab Rechnungsdatum eingegangen sein. Die Unterlassung fristgerechter Einwendungen gilt als Zustimmung.

4.5 Die Rechnungslegung für Veranstaltungen erfolgt grundsätzlich nach Beginn der Veranstaltung, bei mehrteiligen Maßnahmen nach Beginn des jeweiligen Teils. Eine nur zeitweise Teilnahme von Teilnehmern an Veranstaltungen berechtigt nicht zur Preisminderung.

5. Mitwirkungspflichten

Der Kunden (Auftraggeber) benennt qualifizierte Mitarbeiter zur Abstimmung der Inhalte und/oder zur Definition besonderer Anforderungen (falls erforderlich). Findet die Veranstaltung in den Räumen des Kunden (Auftraggebers) statt, stellt der Kunden (Auftraggeber) einen geeigneten Raum mit der vorab festgelegten Ausstattung kostenlos und rechtzeitig zur Verfügung.

6. Urheberrechtsschutz und Copyright

6.1 Die Veranstaltungsunterlagen der Auftragnehmerin sind urheberrechtlich geschützt. Sie stehen den Teilnehmern zur Verfügung und gehen in deren Eigentum über. Die Auftragnehmerin behält sich alle Rechte an den Veranstaltungsunterlagen vor. Sie dürfen nicht ohne schriftliche Einwilligung der Auftragnehmerin in irgendeiner Form (auch für Zwecke der eigenen Unterrichtsgestaltung) reproduziert, unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet, übersetzt, zur öffentlichen Wiedergabe benutzt und an Dritte weitergegeben werden, auch nicht auszugsweise.

6.2 Im Übrigen gelten die deutschen Urheberrechtsbestimmungen.

7. Datenschutz

Die Auftragsabwicklung bei der Auftragnehmerin erfolgt mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung. Mit der Auftragserteilung erklärt der Kunden (Auftraggeber) sein Einverständnis zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten. Die gespeicherten Daten oder Informationen werden, gleich welcher Art (Teilnehmer, Geschäfts- und Betriebsinterna des Kunden (Auftraggebers)) streng vertraulich behandelt. In Bezug auf personenbezogene Daten gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

8. Haftung

Die jeweilige Veranstaltung wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung.

9. Versicherung

Die Auftragnehmerin unterhält eine Berufs- sowie Betriebshaftpflicht-Versicherung bei der HISCOX.

10. Sektenpassus

Die Auftragnehmerin distanziert sich entschieden von Organisationen wie Scientology und lehnt jegliche Zusammenarbeit mit dieser oder ähnlichen Organisationen sowie ihnen nahe stehenden Unternehmen ab. Die Auftragnehmerin erklärt hiermit, dass sie nicht nach einer Methode („Technologie‟) von L. Ron Hubbard arbeitet. Die Auftragnehmerin organisiert keine Veranstaltungen nach oben genannten „Technologien‟ und unterhält wissentlich keine geschäftsmäßigen Beziehungen zu Personen, Firmen oder Organisationen, die die Einführung der Methode („Technologie‟) von L. Ron Hubbard forcieren bzw. die Verbreitung besagter Methoden („Technologie‟) von L. Ron Hubbard unterstützen.

11. Schlussbestimmungen

Die rechtsgeschäftliche Durchführung (Abrechnung, etc.) erfolgt durch die Auftraggeberin, Anki Bargenda, im eigenen Namen. Bei Zusammenarbeit mit Dritten kann die rechtsgeschäftliche Durchführung (Abrechnung, etc.) durch die Auftraggeberin, Anki Bargenda, im eigenen Namen für Rechnung Dritter (Kommission) erfolgen. Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Hamburg.
Stand 01. Januar 2026